jährliche Unterweisungen

Ihre Mitarbeiter müssen nach DGUV-Vorschriften (DGUV-Vorschrift 1) sowie nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) jährlich an Kranen und Staplern unterwiesen werden. Dies ersetzt allerdings nicht die  Einweisung in die Maschinen.

Jährlich passe ich die Schulungen an die aktuellen Unfall Geschehen an. Auch kann ich Unfälle/Beinahe Unfalle, die bei Ihnen im Unternehmen passiert sind, mit in die Unterweisungen integrieren.

 

Möglich sind bei IHNEN VOR ORT:
  • Jährliche Unterweisung Kranführer
  • jährliche Unterweisung Stapler
  • jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne
  • jährliche Unterweisung kombiniert Stapler/Kran/Hubarbeitsbühne
Voraussetzungen:
Als Gruppengröße haben sich maximal 25 Teilnehmer erwiesen. Aber ein Teilnehmerlimit gibt es nicht. Die maximale Größe der Gruppen wird durch Ihre Räumlichkeiten begrenzt. Gerne führe ich auch mehrere Unterweisungen nach einander durch, um z.B. Schichten komplett abdecken zu können. Ein Schulungsraum mit Möglichkeit einen Beamer aufzustellen wird vorausgesetzt. Möchten Sie im Anschluss auch ein kleinen Praxisteil? Auch dies ist kein Problem. Gerne gehe ich auf Ihre individuellen Wünsche ein.

Sonderschulungen / Vorträge

Sie benötigen einen Vortrag für Ihre Monteure?

Sie benötigen einen Vortrag über Kranbahnen?

Sie benötigen eine Schulung zu Lastaufnahmemitteln/ Anschlagen von Lasten?

Sie wollen eine Schulung speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten?

 

Dann sind Sie bei mir genau richtig. Bitte kontaktieren Sie mich und ich erstelle Ihnen gerne diese "Spezialschulung"