Staplerschulung

nach BGG 925(DGUV Grundsatz 308-001) Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen


Staplerfahrer MÜSSEN ausgebildet sein.

Dies fordert die BG-Vorschrift BGV D27 (DGUV Vorschrift 068) Flurförderzeuge:

 

§ 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen


(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz Personen nur beauftragen, die:
1. mindestens 18 Jahre alt sind
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

 

Gerne führe ich die Schulung Ihrer zukünftigen Staplerfahrer bei IHNEN VOR ORT durch. Dauer der Schulung: 1 Tag, wenn die Teilnehmer praktische Erfahrung im fahren von Staplern besitzen. Ansonsten verlängert sich die Ausbildung um min. 1 Tag.

 

Voraussetzungen dafür:

 

  • Teilnehmergruppen bis zu 12 Leute
  • geeigneter Schulungsraum mit Möglichkeit einen Beamer aufzustellen
  • geeigneter, geprüfter Frontstapler mit Gabelzinken für den praktischen Teil
  • Ausreichend Platz für die Praktische Prüfung/Übungen (In der Halle oder mindestens überdacht)
Ablauf:
1. Theorie
-rechtliche Grundlagen
-Staplertechnik/physikalische Grundlagen
-Stapler fahren
-theoretische Prüfung
2 Praxis:
-Praxisbeispiele am Stapler erklären
-Übungsfahrten
-Praktische Prüfung
Alle Schulungen sind pauschal inklusive Unterlagen für die Teilnehmer sowie die Führerscheine
Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot für die Schulung oder sende Ihnen einen genauen Schulungsplan zu. bitte kontaktieren Sie mich dafür.